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Das Akkreditierungsverfahren stellt eine wichtige Neuerung des Erasmus+ Programms dar.
Es handelt sich um ein Verfahren, das denjenigen Unternehmen angeboten wird, die die Aktivitäten im Rahmen des Programms stabil und kontinuierlich durchführen und ihr Geschäft mit großem Augenmerk auf Zusammenarbeit und internationalen Austausch entwickeln möchten.
Durch die Akkreditierung erhalten Sie einen stabilen Zugang zu jährlichen Fördermitteln, die es Ihnen ermöglichen, Mobilitätsaktivitäten zu Lernzwecken in den verschiedenen Themenbereichen des Erasmus+-Programms zu planen.
Für die Bereiche Erwachsenenbildung, Berufsbildung und Schulbildung ist eine Akkreditierung verpflichtend.
Für den Jugendbereich ist es nicht verpflichtend, wird jedoch Organisationen, die internationale Jugendaktivitäten auf einer stabilen Basis organisieren, dringend empfohlen. Daher können in diesem speziellen Sektor auch nicht akkreditierte Organisationen zu den in der jährlichen Bekanntmachung festgelegten nationalen Fristen Anträge auf Förderung einzelner Projekte einreichen.
Hierbei handelt es sich um ein Verfahren, das die Fähigkeit der antragstellenden Organisation oder Stelle bescheinigt, angemessene Prozesse und Maßnahmen umzusetzen hochwertige Lernmobilitätsaktivitäten. Genau aus diesem Grund müssen Institutionen, die eine Akkreditierung erhalten möchten, die von der Europäischen Kommission festgelegten Erasmus-Qualitätsstandards einhalten.
Die entsprechenden Unterlagen dazu finden Sie hier Jugendbereich und für die BranchenErwachsenenbildung, Berufsbildung und Schulbildung.
Interessierte Organisationen und Einrichtungen können sich bewerben eigene nationale Agentur langfristige Aktionspläne (möglicherweise sogar bis zum Ende des Programms im Jahr 2027), durch die die zu unterstützenden Aktivitäten sowie die Vorteile für die Teilnehmer in Bezug auf Lernen und Kompetenzerwerb geplant werden.
Es ist keine Voraussetzung für die Bewerbung, Erfahrungen im Erasmus+ Programm gesammelt zu haben, wohl aber für die Akkreditierung im Jugendbereich, a nachgewiesene Berufserfahrung von mindestens 2 Jahren bei ähnlichen Tätigkeiten.
Sobald die Akkreditierung erfolgt ist, können interessierte Einrichtungen Jahrespläne erstellen, in die verschiedene Mobilitätsaktivitäten für ihre spezifischen Teilnehmergruppen einbezogen werden.
Im JugendbereichDurch die Erlangung der Akkreditierung erhält die Organisation oder Einrichtung Zugang zu den im vereinfachten Verfahren vorgesehenen Finanzierungsmöglichkeiten drei Arten von Aktivitäten für Jugendliche und Jugendbetreuer: i Jugendaustausch, die Aktivitäten zur Jugendbeteiligung und die Aktivitäten von Mobilität von Jugendbetreuern und Jugendbetreuern.
In den Bereichen Erwachsenenbildung, Berufsbildung und Schulbildungist es möglich, eine Einzelakkreditierung nur für Ihre Organisation oder eine Erasmus-Akkreditierung als Koordinator eines Mobilitätskonsortiums zu beantragen. Mobilitätskonsortien bestehen aus mindestens zwei Organisationen mit Sitz im selben Programmland.
Informationen zur Akkreditierung im Jugendbereich | Informationen zur Akkreditierung in den Bereichen Erwachsenenbildung, Berufsbildung und Schulbildung |
Dieser Leitfaden wurde im Rahmen des Jahresarbeitsplans der erstellt Europäisches Netzwerk IGNet, kofinanziert von der Europäischen Union. Der Inhalt des Leitfadens spiegelt ausschließlich die Ansichten der Autoren wider und weder die Europäische Kommission noch eine ihrer Agenturen kann für den Inhalt oder die Nutzung des Leitfadens haftbar gemacht werden. Für die Einreichung von Anträgen und Projekten haben die Inhalte des Leitfadens keine offizielle Bedeutung, es gelten ausschließlich die offiziellen Leitfäden der einzelnen Programme und Initiativen.