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Betriebskostenzuschüsse im Rahmen verschiedener Gemeinschaftsprogramme sollen zivilgesellschaftliche Organisationen (CSOs) mit nichtstaatlichem Charakter (NGOs) unterstützen, die eine europäische Dimension haben und deren Aktivitäten stabil und strukturell auf Interventionen im Einklang mit der EU ausgerichtet sind politische Prioritäten der Union.

Betriebskostenzuschüsse bieten allgemeine finanzielle Unterstützung für Organisationen, deren satzungsgemäße Aktivitäten den strategischen Zielen der EU-Politik dienen. Daher unterstützen sie nicht ein bestimmtes Projekt (wie maßnahmenbezogene Zuschüsse), sondern das jährliche Betriebsbudget der Organisation (oder einen Teil davon).
Bei Betriebskostenzuschüssen handelt es sich stets um Einzelempfängerzuschüsse, die das Arbeitsprogramm der Aktivitäten einer einzelnen Organisation (und der Organisationen, die Teil ihres Netzwerks sind) unterstützen.

Obwohl der jüngste EU-Programmplanungszyklus auf jährlichen Beiträgen basiert, wurde ein System der „Vorauswahl“ der Empfänger von Betriebskostenzuschüssen durch Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen eingeführt, das den Abschluss von Mehrjahresverträgen ermöglicht, die in der Regel als „Rahmenpartnerschaftsvereinbarungen“ bezeichnet werden drei Jahre dauernd.

Organisationen, die von dieser Art von Zuschuss profitieren möchten, müssen daher zunächst ein allgemeines langfristiges Programm vorlegen und dann, sobald sie wissen, dass die mehrjährige Anerkennung vergeben wurde, jedes Jahr ein detailliertes Programm vorlegen, indem sie auf eine begrenzte Ausschreibung reagieren.

Für Erasmus+ – Jugendsektor wurde die mehrjährige Ausschreibung im Jahr 2025 veröffentlicht und umfasst den zweijährigen Zeitraum 2026-2027. Es ist noch nicht bekannt, ob die gleiche Form der Unterstützung für Jugendorganisationen auch in der neuen Fassung des Programms 2028-2034 enthalten sein wird..

Nur zu Informationszwecken können Sie die konsultieren Ausschreibung für Jugendnetzwerke im Jahr 2025.

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Dieser Leitfaden wurde im Rahmen des jährlichen Arbeitsplans der Europäisches Netzwerk IGNetDieses Projekt wird von der Europäischen Union kofinanziert. Der Inhalt dieses Leitfadens gibt ausschließlich die Ansichten der Autoren wieder. Weder die Europäische Kommission noch eine ihrer Agenturen übernehmen die Verantwortung für den Inhalt oder dessen Verwendung. Der Inhalt dieses Leitfadens ist für die Einreichung von Anträgen oder Projekten nicht rechtsverbindlich; hierfür gelten ausschließlich die offiziellen Leitfäden oder Ausschreibungen der einzelnen Programme und Initiativen.