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Betriebskostenzuschüsse im Rahmen verschiedener Gemeinschaftsprogramme sollen zivilgesellschaftliche Organisationen (CSOs) mit nichtstaatlichem Charakter (NGOs) unterstützen, die eine europäische Dimension haben und deren Aktivitäten stabil und strukturell auf Interventionen im Einklang mit der EU ausgerichtet sind politische Prioritäten der Union.

Betriebskostenzuschüsse bieten allgemeine finanzielle Unterstützung für Organisationen, deren satzungsgemäße Aktivitäten den strategischen Zielen der EU-Politik dienen. Daher unterstützen sie nicht ein bestimmtes Projekt (wie maßnahmenbezogene Zuschüsse), sondern das jährliche Betriebsbudget der Organisation (oder einen Teil davon).
Bei Betriebskostenzuschüssen handelt es sich stets um Einzelempfängerzuschüsse, die das Arbeitsprogramm der Aktivitäten einer einzelnen Organisation (und der Organisationen, die Teil ihres Netzwerks sind) unterstützen.

Obwohl der jüngste EU-Programmplanungszyklus auf jährlichen Beiträgen basiert, wurde ein System der „Vorauswahl“ der Empfänger von Betriebskostenzuschüssen durch Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen eingeführt, das den Abschluss von Mehrjahresverträgen ermöglicht, die in der Regel als „Rahmenpartnerschaftsvereinbarungen“ bezeichnet werden drei Jahre dauernd.

Organisationen, die von dieser Art von Zuschuss profitieren möchten, müssen daher zunächst ein allgemeines langfristiges Programm vorlegen und dann, sobald sie wissen, dass die mehrjährige Anerkennung vergeben wurde, jedes Jahr ein detailliertes Programm vorlegen, indem sie auf eine begrenzte Ausschreibung reagieren.

Für Erasmus+, Jugendbereich, wurde die mehrjährige Ausschreibung im Jahr 2022 veröffentlicht (die nächste soll daher im Jahr 2025 erfolgen).
Eine wesentliche Besonderheit von Erasmus+ besteht darin, dass auch INFORMALE Netzwerke gefördert werden, d. h. deren Mitglieder keine gesetzliche Bindung haben. Dies ist eine Möglichkeit, eine Besonderheit des Jugendsektors zu erkennen und sein Potenzial zu steigern.

Nur zu Informationszwecken können Sie die konsultieren Ausschreibung für Jugendnetzwerke im Jahr 2022.

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Dieser Leitfaden wurde im Rahmen des Jahresarbeitsplans der erstellt Europäisches Netzwerk IGNet, kofinanziert von der Europäischen Union. Der Inhalt des Leitfadens spiegelt ausschließlich die Ansichten der Autoren wider und weder die Europäische Kommission noch eine ihrer Agenturen kann für den Inhalt oder die Nutzung des Leitfadens haftbar gemacht werden. Für die Einreichung von Anträgen und Projekten haben die Inhalte des Leitfadens keine offizielle Bedeutung, es gelten ausschließlich die offiziellen Leitfäden der einzelnen Programme und Initiativen.