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Mit Erasmus+ können Sie auch Ausbildungsmöglichkeiten im Ausland nutzen für Mitarbeiter im Bildungsbereich (auf allen Ebenen), unabhängig davon, ob sie eine Lehrfunktion haben.

Mobilitätsaktivitäten für die Ausbildung können Folgendes umfassen: Coaching- oder Hospitationszeiten an anderen Ausbildungsinstituten, Schulungsaktivitäten und Kurse zur Entwicklung spezifischer Fähigkeiten, Aktivitäten zur Stärkung und Entwicklung von Fähigkeiten.

Jeder, der arbeitet in:

  • Hochschulen
  • im Bereich Bildung und Berufsausbildung
  • im Vorschul-, Primar- und Sekundarbereich
  • in der Erwachsenenbildung.

Für alle sind Aktivitäten mit unterschiedlicher Dauer möglich von mindestens 2 Tagen bis maximal zwei Monaten. Bei Aktivitäten, die in einem Drittland oder einem Partnerland des Erasmus+-Programms durchgeführt werden, verlängert sich die Mindestdauer auf 5 Tage, während für bestimmte Aktivitäten die Höchstdauer auf einen Monat verkürzt werden kann.

Es sollte erwähnt werden, dass Eine Beantragung von Zuschüssen durch Einzelpersonen ist nicht möglich, die stattdessen immer von einer Bildungs- oder Ausbildungseinrichtung oder einem Institut beantragt werden muss.

Im Falle von Schulen aller Niveaus steht die Teilnahme an Mobilitätsaktivitäten auch „Lehrkräften in der Ausbildung“ im Rahmen ihrer Ausbildungsaktivitäten offen, die auf den Erwerb nützlicher Fähigkeiten für zukünftiges berufliches Engagement abzielen.

In allen Fällen die Europäische Union leistet einen Beitrag zu den Reise- und Lebenshaltungskosten während des Auslandsaufenthaltes, Variable auf Host-Basis und andere Parameter, wie z. B. die Verfügbarkeit anderer Finanzquellen. Es werden immer zusätzliche Beiträge bereitgestellt, um die Teilnahme von Mitarbeitern mit geringeren Chancen oder besonderen Bedürfnissen zu fördern und zu unterstützen.

Weitere Informationen finden Sie auf den spezifischen Seiten für jede Personalkategorie auf der Website des Erasmus+-Programms:

Zurück-PfeilKehren Sie zur allgemeinen Hilfeseite zurück Programm „Erasmus+“.


Dieser Leitfaden wurde im Rahmen des Jahresarbeitsplans der erstellt Europäisches Netzwerk IGNet, kofinanziert von der Europäischen Union. Der Inhalt des Leitfadens spiegelt ausschließlich die Ansichten der Autoren wider und weder die Europäische Kommission noch eine ihrer Agenturen kann für den Inhalt oder die Nutzung des Leitfadens haftbar gemacht werden. Für die Einreichung von Anträgen und Projekten haben die Inhalte des Leitfadens keine offizielle Bedeutung, es gelten ausschließlich die offiziellen Leitfäden der einzelnen Programme und Initiativen.