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Diese Unteraktion des Programms „Kreatives Europa“ zielt darauf ab:

  • Anreize für Akteure aus verschiedenen Kultur- und Kreativsektoren schaffen, über neue digitale Lösungen nachzudenken, die ihre langfristigen Auswirkungen berücksichtigen. Die Vorschläge müssen innovativ sein und potenziell positive Auswirkungen haben.
  • die Schaffung innovativer Werkzeuge, Modelle und Methoden erleichtern, die marktnah für den audiovisuellen Sektor sind (nicht unbedingt sofort anwendbar, aber in diesem Sektor leicht reproduzierbar) und zumindest für einen anderen kreativen und/oder kulturellen Sektor.

Projekte gewidmet Kreative Innovationslabore muss sowohl auf die wiederkehrenden Ziele im Zusammenhang mit dem Abschnitt „Sektorübergreifend“ als auch auf reagieren spezifische Themen. Bei den Vorschlägen für die Bekanntmachung 2022 waren die relevanten Themen beispielsweise Ökologie und innovative Bildungsinstrumente, um wichtige gesellschaftliche Probleme wie Fehlinformationen anzugehen.

Themen mit doppeltem Zweck: die Reflexion über den Lebenszyklus anzuregen und mehr Umwelt und Lebensstil zu fördern nachhaltig und inklusiv nach einem Kreislaufwirtschaftsmodell (d. h. nach einem Produktions- und Verbrauchsmodell, das darauf abzielt, den Lebenszyklus von Produkten zu verlängern und die Abfallproduktion durch Teilen, Verleihen, Wiederverwenden, Reparieren, Aufbereiten und Recycling von Materialien und Produkten zu reduzieren).

Und hier ist es auch für zukünftige Anrufe gut zu betonen, wie wichtig es ist, es zu haben konstruktiven Austausch zu den „Akteuren“ aus verschiedenen Kultur- und Kreativsektoren, die gemeinsam innovationsbasierte Methoden, Werkzeuge und Modelle entwerfen und testen müssen.

Le Lösungsvorschläge Schließlich müssen sie in verschiedenen Sektoren (audiovisuelle Branche, Kultur- und Kreativsektor) reproduzierbar und ethisch sein und sich im Laufe der Zeit positiv auf das soziale Verhalten auswirken.

Weitere Informationen finden Sie hier die Seite der letzten auf dem europäischen Portal veröffentlichten Bekanntmachung

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Dieser Leitfaden wurde im Rahmen des Jahresarbeitsplans der erstellt Europäisches Netzwerk IGNet, kofinanziert von der Europäischen Union. Der Inhalt des Leitfadens spiegelt ausschließlich die Ansichten der Autoren wider und weder die Europäische Kommission noch eine ihrer Agenturen kann für den Inhalt oder die Nutzung des Leitfadens haftbar gemacht werden. Für die Einreichung von Anträgen und Projekten haben die Inhalte des Leitfadens keine offizielle Bedeutung, es gelten ausschließlich die offiziellen Leitfäden der einzelnen Programme und Initiativen.