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12. August 2026

Die Europäische Kommission hat die vorläufige Zulässigkeitsprüfung zweier Anträge auf Registrierung abgeschlossen, die im Rahmen der Europäischen Bürgerinitiative eingereicht wurden – jenes Instruments, das es Unionsbürgern ermöglicht, Vorschläge einzureichen. Themen, auf die man aufmerksam machen sollte der europäischen Institutionen.

Die erste Initiative mit dem Titel „Stoppt die Zerstörung des Internets: Keine digitale ID & keine Altersverifizierung“ wurde offiziell für zulässig erklärt. Die Organisatoren haben nun sechs Monate Zeit, Unterschriften zu sammeln; die Sammlung kann bis zu zwölf Monate dauern.

Damit die Initiative von der Kommission berücksichtigt werden kann, muss sie mindestens eine Million gültige Unterschriften von EU-Bürgern erhalten und die Mindestschwelle in mindestens sieben Mitgliedstaaten erreichen.

Das Ergebnis war beim zweiten Vorschlag, dem sogenannten „Save Europe Act“, anders. In diesem Fall stellte die Kommission fest, dass die Initiative die formalen Anforderungen der europäischen Verordnung nicht erfüllte, da ein Vorschlag nicht offenkundig im Widerspruch zu den Werten der Union stehen oder dazu verwendet werden darf, anstößige oder unauthentische legislative Botschaften zu übermitteln.

Die Kommission hat klargestellt, dass es in dieser Phase lediglich um die rechtliche Prüfung der Zulässigkeit und nicht um eine politische Bewertung des Inhalts geht. Eine endgültige Entscheidung in der Sache kann erst nach Abschluss des erforderlichen Verfahrens, einschließlich der Einholung der erforderlichen Unterschriften, getroffen werden.

Der Fall bestätigt die Rolle der Europäischen Bürgerinitiative als Kanal für demokratische Teilhabeaber auch die Notwendigkeit, dass jeder Vorschlag die in den Verträgen der Union festgelegten Grundsätze, Werte und Zuständigkeiten respektiert.

Die Übersetzung erfolgt automatisch