Sprache auswählen:

itenfrdeesnlelhumkplptrosv

Die Übersetzung erfolgt automatisch

Kooperationspartnerschaften sind eine Aktion, die teilnehmenden Organisationen die Möglichkeit bietet, Erfahrungen in der internationalen Zusammenarbeit zu sammeln und ihre Kapazitäten zu stärken. Durch die Teilnahme an diesen Partnerschaften können Organisationen innovative, qualitativ hochwertige Ergebnisse erzielen, die zur Erreichung ihrer mittel- und langfristigen Ziele beitragen.

Größe und Umfang von Kooperationspartnerschaften können je nach Projektzielen, beteiligten Organisationen und anderen relevanten Faktoren variieren.

Wie bei allen Projekten der Leitaktion 2 steht auch bei Partnerschaften die Stärkung der beteiligten Organisationen im Fokus, muss aber gleichzeitig zur Erreichung der Ziele und Prioritäten des Programms beitragen. Projekte müssen daher darauf reagieren Allgemeine Prioritäten des Programms und zu den Prioritäten, die im Arbeitsplan und in der jährlichen Bekanntmachung festgelegt sind. Spezifische Prioritäten für jeden Sektor (Hochschulbildung, Berufsausbildung, Jugend, Sport usw.) werden ebenfalls im Programmleitfaden veröffentlicht. Daher ist es wichtig, die spezifischen Prioritäten sorgfältig zu lesen, bevor Sie an der Vorbereitung eines Projekts arbeiten. Die sektoralen Prioritäten sind in enthalten Programm-Website  oder in der Führung.

Arten kooperativer Partnerschaften

Es gibt zwei Haupttypen von Kooperationspartnerschaften: Kooperationspartnerschaften und Kleinpartnerschaften. Beide Arten von Projekten haben Elemente gemeinsam, wie zum Beispiel die Notwendigkeit, einen „Projektpfad“ statt einer Liste unabhängiger Ereignisse zu erstellen, die Bedeutung sowohl der Aspekte der organisatorischen Befähigung als auch des Beitrags zur Entwicklung des Politiksektors und schließlich die Pauschalfinanzierungsmethode.
Bei der Auswahl der Art des zu präsentierenden Projekts sind auch einige Unterschiede zu beachten.

Kollaborative Partnerschaften

Kooperationspartnerschaften richten sich an Organisationen, die in größerem Maßstab zusammenarbeiten, lernen und wachsen möchten. Diese Partnerschaften ermöglichen eine umfassende Zusammenarbeit zwischen den teilnehmenden Organisationen und ermöglichen es ihnen, ihr Fachwissen und ihre Ressourcen zu bündeln, um gemeinsame Ziele zu erreichen. Kooperationspartnerschaften eignen sich für ehrgeizige Projekte, die einen größeren Umfang erfordern und an denen mehrere Organisationen beteiligt sind.
Sie erfordern die Beteiligung von mindestens drei Organisationen aus drei verschiedenen Ländern und können zwischen 12 und 36 Monaten dauern. Sie haben deutlich höhere Pauschalbeträge.
Der Beitragsantrag muss gemäß dem in der Jahresmitteilung festgelegten Kalender beim eingereicht werdenNationale Agentur des Landes, in dem die koordinierende Stelle ihren Sitz hat des Projekts, mit Ausnahme von Projekten im Bereich Sport und Projekten europäischer Nichtregierungsorganisationen, die vorgelegt werden müssenExekutivagentur der EACEA.

Partnerschaften im Kleinen

Kleinere Partnerschaften sind für Organisationen mit spezifischeren Bedürfnissen oder begrenzten Fähigkeiten konzipiert. Diese Partnerschaften sind ideal für Organisationen, die eine internationale Zusammenarbeit im kleineren Rahmen anstreben. Auch wenn der Anwendungsbereich kleiner sein mag, bieten kleine Partnerschaften dennoch wertvolle Möglichkeiten für Wissensaustausch, Lernen und innovative Ergebnisse.
Sie erfordern die Beteiligung von mindestens drei Organisationen aus zwei verschiedenen Ländern und können zwischen 6 und 24 Monaten dauern. Der Pauschalbeitrag ist geringer.
Der Beitragsantrag muss gemäß dem in der Jahresmitteilung festgelegten Kalender beim eingereicht werdenNationale Agentur des Landes, in dem die koordinierende Stelle ihren Sitz hat des Vorhabens, mit Ausnahme von Vorhaben im Bereich Sport, die dem vorgelegt werden müssenExekutivagentur der EACEA.

Aktivitäten in Partnerschaften zur Zusammenarbeit

Es gibt keine vordefinierte Liste von Aktivitäten, die im Rahmen von Projekten der Aktion 2 durchgeführt werden können. Daher besteht die Freiheit, verschiedene spezifische Aktivitäten (Seminare und Arbeitstreffen, Austausch bewährter Praktiken und Networking, Momente der Entwicklung von Strategien und Inhalten usw.) vorzuschlagen sofern diese zur Erreichung der spezifischen Ziele nützlich sind und mit den Fähigkeiten und Ressourcen der beteiligten Organisationen vereinbar sind. Es ist möglich, Mitarbeiter, Freiwillige und junge Begünstigte der Aktivitäten der Organisation direkt einzubeziehen, sofern eine solche Beteiligung für die Zwecke des Projekts nützlich ist.

Neben den Koordinierungs-, Überwachungs- und laufenden Evaluierungstätigkeiten, die für die Verwaltung und den Erfolg der Projekte unerlässlich sind, können die Tätigkeiten auch alle Maßnahmen umfassen, die zur Verbreitung und Förderung der erzielten Ergebnisse erforderlich sind.


Zurück-PfeilKehren Sie zur allgemeinen Hilfeseite zurück Programm „Erasmus+“.

Zurück-PfeilKehren Sie zur Hilfeseite „Opportunities“ zurück Erasmus+ für Organisationen, Einrichtungen und Institutionen


Dieser Leitfaden wurde im Rahmen des Jahresarbeitsplans der erstellt Europäisches Netzwerk IGNet, kofinanziert von der Europäischen Union. Der Inhalt des Leitfadens spiegelt ausschließlich die Ansichten der Autoren wider und weder die Europäische Kommission noch eine ihrer Agenturen kann für den Inhalt oder die Nutzung des Leitfadens haftbar gemacht werden. Für die Einreichung von Anträgen und Projekten haben die Inhalte des Leitfadens keine offizielle Bedeutung, es gelten ausschließlich die offiziellen Leitfäden der einzelnen Programme und Initiativen.