Maßnahmen zur Armutsbekämpfung und Rechte von Menschen mit Behinderungen: die Europäische Kommission präsentierte einen Sozialplan, der einen umfassenden Ansatz zur Beseitigung der Armut und zur Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen vorschlägt, der in allen Lebensbereichen vollständig verwirklicht werden muss.
Im Zentrum der ersten EU-Strategie zur Armutsbekämpfung steht die Reduzierung der Zahl der gefährdeten Menschen – einschließlich derer, die sozial ausgegrenzt sind – um mindestens 15 Millionen bis 2030 mit dem Ziel, die Armut bis 2050 zu beseitigen; die Ausarbeitung eines Vorschlags für eine Empfehlung des Rates zur Bewältigung der Wohnungskrise und zwei Mitteilungen: eine zur Durchbrechung des Kreislaufs der Kinderarmut, eine zur Stärkung der … Europäische Kindergarantieund eine zur Stärkung der Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Laut Eurostat leben 90 Millionen Europäer mit einer Behinderung: Nur 55 % von ihnen sind erwerbstätig, verglichen mit 77 % der Menschen ohne Behinderung. 1,4 Millionen Menschen mit Behinderung leben weiterhin in Einrichtungen, und jeder Dritte ist armutsgefährdet – fast doppelt so viel wie im EU-Durchschnitt. Die vollständige Inklusion ist daher unerlässlich. Der Plan versteht sich als Antwort auf drei drängende Herausforderungen: die Wohnungskrise (40 % der Bürger betrachten den Mangel an barrierefreiem Wohnraum als gravierendes Problem, und eine Million Menschen sind obdachlos); die Hürden beim Zugang zu einem sich rasch wandelnden Arbeitsmarkt; und die Armut, von der jeder fünfte Europäer und jedes vierte Kind betroffen ist – Kinder in der EU sind stärker von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht als Erwachsene, und die Kinderarmut ist in den letzten fünf Jahren nicht wesentlich zurückgegangen.
Die Einzelheiten des Maßnahmenpakets zur Armutsbekämpfung finden Sie hier (auf Englisch).
Die Einzelheiten des Maßnahmenpakets für Menschen mit Behinderungen finden Sie hier (auf Englisch).