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16. Juli 2026

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Italien für den Umgang mit einem Fall von häuslicher Gewalt verurteilt und die Reaktion der Behörden auf den Fall als unzureichend und verspätet eingestuft. Frau, die ihren Mann angezeigt hatte.

Im Mittelpunkt der Entscheidung steht der Fall Ubeda u. a. gegen Italien, in dem es um eine in Italien lebende Französin und ihre Kinder geht. Laut Gericht wurden die Verfahren nicht mit der erforderlichen Schnelligkeit, Sorgfalt und Effektivität geführt, was zu einer Form der sekundären Viktimisierung führte.

Die Straßburger Richter kritisierten zudem die Verwendung von Argumenten, die als sexistisch und stereotyp gelten, insbesondere bei der Beurteilung von Beschwerden wegen häuslicher und sexueller Gewalt. Solche Argumentationen spiegeln laut Gericht eine Kultur wider, die in den Gerichten überwunden werden müsse.

Das Urteil erinnert die italienischen Institutionen auch daran, dass es notwendig ist, die Dynamik häuslicher Gewalt besser zu verstehen und Entscheidungen zu vermeiden, die das Risiko minimieren oder die Last der Situation auf die Opfer abwälzen.

Besonderes Augenmerk wurde auch auf den Schutz von Minderjährigen gelegt: Das Gericht bemängelte lange Wartezeiten und unzureichend gründliche Beurteilungen bei Entscheidungen über die elterliche Verantwortung.

Mit diesem Urteil erkannte der EGMR die Verletzung der Grundrechte von Frauen und Kindern an und unterstrich die Bedeutung einer zeitnahen, effektiven und geschlechtergerechten juristischen Reaktion.

Die Entscheidung ist eine deutliche Mahnung an die Notwendigkeit von den Schutz der Opfer stärken und um alle Formen von Stereotypen in Verfahren im Zusammenhang mit Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen.

Die Übersetzung erfolgt automatisch