Die Übersetzung erfolgt automatisch
Diese Aktionslinie richtet sich an bereits etablierte Organisationen und einzelne Künstler, die regelmäßig Residenzen organisieren und daher daran interessiert sind, Künstler und Kulturschaffende in ihren Räumlichkeiten zu beherbergen.
Teilnehmende Künstler und Kulturschaffende müssen ihren rechtmäßigen Wohnsitz in einem Creative Europe-Land haben, das nicht das Gastland ist.
Konkret richtet sich die Aufenthaltsklage (wer sich an der Mittelbeantragung beteiligen kann) an juristische Personen (z. B. gemeinnützige, private, öffentliche, Stiftungen), die in folgenden Branchen tätig sind:
- Architektur
- Kulturerbe
- Design und Modedesign
- literarische Übersetzung
- Musik
- darstellende Künste
- bildende kunst
I Residenzprojekte sollte eines oder zwei der folgenden Ziele verfolgen:
- Zum Erkunden: Führen Sie Recherchen durch, untersuchen Sie und arbeiten Sie an einem bestimmten Thema oder einem neuen Konzept.
- Schaffen: sich an einem kollektiven kreativen Prozess beteiligen, der darauf abzielt, ein neues künstlerisches/kulturelles Werk hervorzubringen.
- Lernen: Verbessern Sie die Fähigkeiten der Teilnehmer durch nicht formales Lernen oder die Zusammenarbeit mit einem Spezialisten.
- Verbinden: ein Netzwerk aufbauen, die berufliche Entwicklung der Teilnehmer stärken.
- Um transformieren: gesellschaftlichen Wandel im Einklang mit den Werten und Prinzipien des neuen europäischen Bauhauses ermöglichen.
Diejenigen, die eine Finanzierung für Residenzprojekte beantragen – die zwischen 22 und 300 Tagen dauern können – werden als solche agieren Mentor für Künstler und Kulturschaffende durch die Bereitstellung von Orten, Unterstützung und Ausrüstung, die zu ihrem Fachgebiet passen. In dieser Welt können sich die Teilnehmer auf ihr eigenes Projekt (individuell oder kollektiv) konzentrieren.
Es empfiehlt sich, im Vorschlag die Ziele, die erwarteten Auswirkungen und die Dauer anzugeben. Es ist möglich Begrüßen Sie 1 bis 5 internationale Künstler und Kulturschaffende die jedoch zu den gleichen Terminen und für die gleiche Aufenthaltsdauer teilnehmen müssen.
Beim Online-Ausfüllen müssen Sie das auswählen Dauer des Projekts, das kurz-, mittel- oder langfristig sein kann, nämlich:
- Kurzzeitaufenthaltsprojekt: zwischen 22 und 60 Tagen;
- mittelfristiges Residenzprojekt: zwischen 61 und 120 Tagen;
- Langzeitaufenthaltsprojekt: zwischen 121 und 300 Tagen.
La Aufenthaltsstipendium trägt zur Deckung der Kosten bei, die mit der Aufnahme internationaler Künstler und Kulturschaffender sowie der Kosten ihrer Mobilität verbunden sind.
Im Detail mit dem finanzielle Unterstützung der Hosting-Kosten Es hilft der Organisation, die Kosten für die Umsetzung des Residenzprojekts zu decken. Es handelt sich um einen festen Betrag pro teilnehmendem Künstler oder Kulturschaffenden und deckt Unterkunft, Nachhilfekosten, Ausrüstung usw. ab.
La Mobilitätsstipendium stattdessen enthält es Reisekostenzuschuss und Tagegeld und werden nach Auswahl und Unterzeichnung der Fördervereinbarung entgegengenommen.
Hierbei handelt es sich um Beträge und etwaige optionale Erhöhungen, die jedem Teilnehmer von der Organisation zugewiesen und übertragen werden sollten. Der Betrag pro Teilnehmer wird anhand des Reiseplans und der individuellen Bedürfnisse berechnet.
Die Reisekostenpauschale Dies hängt von der Entfernung ab, die die Teilnehmer zurücklegen müssen, um zum Wohnort zu gelangen, und von den verwendeten Transportmitteln. Die Entfernung zwischen dem Abfahrtsort des einzelnen Teilnehmers und seinem Wohnort wird bei der Anmeldung automatisch berechnet.
Das Tagegeld Es richtet sich an teilnehmende Künstler oder Kulturschaffende. Es kann für Lebensmittelausgaben, örtliche Transportkosten und andere örtliche Ausgaben verwendet werden.
Es gibt auch Götter Ergänzungen „fest“, kumulativ, die von individuellen Situationen und Bedürfnissen abhängen und dokumentiert werden müssen; Diese Zahlen sollten dem Teilnehmer zusätzlich zum Mobilitätsstipendium ausgehändigt werden: grün (wenn die Teilnehmer nicht mit dem Flugzeug anreisen, Hin- und Rückflug), Zuschläge für Reisen in oder aus überseeischen Ländern und Gebieten oder den Gebieten in äußerster Randlage; für Kosten im Zusammenhang mit Visumverfahren; Unterstützung bei Behinderungen (Budget wird mit dem Team „Kultur bewegt Europa“ abgestimmt, basierend auf den individuellen Bedürfnissen von Künstlern und Kulturschaffenden, deren Behinderungen die Durchführung des Mobilitätsprojekts beeinträchtigen); Familienintegration: Festbetrag, d. h. es spielt keine Rolle, wie viele Kinder man hat. Es ist eine Hilfe für diejenigen mit Kindern unter 10 Jahren.
Der Bewerbungsprozess besteht aus zwei Phasen. Im ersten Stufe Die Aufmerksamkeit wird auf die Bewerbungen und die Auswahl von Gastronomiebetrieben gelegt. Die erfolgreichen Kandidaten fahren dann mit fort zweite Stufe Dabei wählen und bestätigen sie die Künstler und Kulturschaffenden, die an ihren Residenzprojekten teilnehmen.
Ausgewählte Residenzprojekte müssen innerhalb eines Jahres nach Unterzeichnung der Fördervereinbarung umgesetzt und abgeschlossen werden.
Für „jeden Zeitraum“ ist die Teilnahme nur an einer Ausschreibung möglich, Sie können sich jedoch mehrmals erneut für das Aufenthaltsstipendium „Kultur bewegt Europa“ bewerben, sofern:
- sind Mitteilungen, die sich auf verschiedene Zeiträume beziehen;
- Es werden verschiedene Projekte mit anderen beteiligten Künstlern und Kulturschaffenden vorgestellt.
Diese Aktion des Programms Kreatives Europa wird durch verwaltet Portal des Goethe-Instituts die im Namen der Europäischen Kommission die Bewerbungen entgegennimmt. Um Ihre Vorschläge einzureichen, müssen Sie daher das Goethe-Bewerbungsportal konsultieren.
Die folgenden Fragen stellen ein allgemeines Kriterium für die Bewertung von Projekten dar; Wenn die Vorschläge eine oder mehrere der hier aufgeführten Fragen ausreichend beantworten, sind Sie auf dem richtigen Weg:
- Bietet das Residenzprojekt den Teilnehmern angemessene Unterstützung? Zum Beispiel in Bezug auf Planung, Umgebung, Wohnen usw.
- Ist der Auswahlprozess der teilnehmenden Künstler und Kulturschaffenden klar detailliert und begründet?
- Fungiert der Gastgeber als Mentor und Mitarbeiter der teilnehmenden Künstler und Kulturschaffenden?
- Ist das Residenzprojekt relevant für die Arbeit und Aktivitäten der Kandidaten sowie für die Ziele von Culture Moves Europe?
- Hat das Residenzprojekt langfristige Auswirkungen und Vorteile? Zum Beispiel für Gäste und Teilnehmer zum lokalen und/oder nationalen Ökosystem/Sektor für Kunst und Kultur.
- Berücksichtigt das Projekt Nachhaltigkeit?
Kehren Sie zur allgemeinen Hilfeseite zurück Programm „Kreatives Europa“.
Dieser Leitfaden wurde im Rahmen des Jahresarbeitsplans der erstellt Europäisches Netzwerk IGNet, kofinanziert von der Europäischen Union. Der Inhalt des Leitfadens spiegelt ausschließlich die Ansichten der Autoren wider und weder die Europäische Kommission noch eine ihrer Agenturen kann für den Inhalt oder die Nutzung des Leitfadens haftbar gemacht werden. Für die Einreichung von Anträgen und Projekten haben die Inhalte des Leitfadens keine offizielle Bedeutung, es gelten ausschließlich die offiziellen Leitfäden der einzelnen Programme und Initiativen.